Haus Felswelten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Buchung
a) Der schriftliche, aus Zeitgründen auch mündliche Antrag ist ein verbindliches Angebot zur Auslösung der Reservierung und Buchung einer Ferienwohnung.
b) Weicht der Inhalt der Reservierung vom Inhalt des Antrages ab, wird eine Buchung verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht binnen10 Tage von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
c) Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und schriftlich zugesagt worden ist (schriftlich oder mündlich).
d) Der Auftraggeber erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung einer bestimmten Ferienwohnung
e) Die Gebühren für Ferienwohnungen sind generell im Voraus zu entrichten. Mit dem Erhalt der Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung von 10% fällig. Die Schlußzahlung ist fällig mit Rechnungserhalt, 14 Tage vor Reisantritt.
f) Die Anzahl der mitreisenden Personen (Erwachsene, Kinder) ist bei Buchung mit anzugeben.
2. Rücktritt
a) Bei Rücktritt des Auftraggebers, entstehen folgende Stornokosten:- 30 Tage vor Reisantritt kostenfreies Stornieren, 15-29 Tage vor Reiseantritt 50% des Mietpreises und 0-14 Tage vor Reisantritt 70% des Mietpreises. Es empfiehlt sich daher eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
b) Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform.
c) Der Vermieter kann in folgenden Fällen von der Mietvereinbarung zurücktreten:- wenn der Auftraggeber die Einzahlungsfrist lt. Rechnungstext (außer bei kurzfristigen Buchungen) nicht einhält.- wenn der Auftraggeber die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig stört oder wenn er sich so verhält, dass die sofortige Aufhebung der Reservierung gerechtfertigt ist. In diesen Fällen kann eine Rücktrittspauschale gemäß Punkt 2a) erhoben werden.
d) Bei Rücktritt des Auftraggebers durch Krankheit wird je Mietobjekt eine Rücktrittspauschale von 50% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise aus o.g. Grund erfolgt eine teilweise Rückerstattung (70%) für nicht in Anspruch genommene Leistung (als Stichtag gilt der Mitteilungstag). Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich).
e) Bei Todesfall des Auftraggebers bzw. Angehöriger ersten Grades kann von der Mietvereinbarung zurückgetreten werden. Eine schriftliche Bescheinigung ist erforderlich. Schramm & Rother OHG, Lindenweg3, 01824 Bielatal Telefon: 00491733508350 Mail: kontakt@felswelten.de, Amtsgericht Dresden, HRA 11480
3. Kündigung
a) Kommt es bei der Durchführung der Mietvereinbarung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt zu erheblichen Gefährdungen oder Beeinträchtigungen, so kann der –Vermieter die Vereinbarung kündigen.
b) Bei der Kündigung ist der Vermieter befugt, für die bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Er ist verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu treffen, um die Mehrkosten so gering wie möglich zu halten.
c) Es wird nicht für Schäden, die durch an der Vereinbarung nicht Mitwirkende Dritte verursacht werden, gehaftet.
4. Abhilfe
a) Der Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen (Mängel) alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden zu vermeiden bzw. Diesen so gering wie möglich zu halten.
b)Er ist weiterhin verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
5. Schadensersatz
a) Sofern der Vermieter eine Leistungsminderung im Zusammenhang mit der Mietvereinbarung zu vertreten hat, kann der Gast Abhilfe bzw. in schweren Fällen Schadensersatz verlangen.
b) Der Auftraggeber hat die Pflicht, aufgetretene Schäden unverzüglich anzuzeigen. Ansprüche wegen Nichterbringung von Mietleistungen können innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Mietverhältnisses geltend gemacht werden.
c) Die Haftung ist auf den 3fachen Vertragspreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wurde.
d) Jedes Mietobjekt enthält eine Inventarliste. Der Auftraggeber hat unmittelbar nach der Anreise die Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu überprüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 24 Stunden beim Vermieter anzuzeigen.
e) Werden nach der Abreise Fehlbestände, Beschädigung oder eine übermäßige Verschmutzung festgestellt, so ist der Mieter dem Vermieter dafür schadensersatzpflichtig.
f) Derzeit werden kleine Bauarbeiten getätigt, ein Mietminderungsanspruch kann hieraus nicht geleitet werden, da wir dies im vereinbarten Mietpreis berücksichtigt haben.
6. Sonstiges
a) Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
b) Das Mindestalter für die Buchung einer Ferienwohnung beträgt 18 Jahre. Bis zu diesem Alter darf nur in Begleitung erziehungsberechtigter Erwachsener übernachtet werden.
c) Bei Anreise besteht die Pflicht eines jeden Gastes, sich über die Hausordnung zu informieren.
d) die Nutzung der Ferienwohnung, der Sauna, des Kaminzimmers und des Spielzimmers ist nur für die vertraglich vereinbarte Personenzahl gestattet. Eine Überschreitung der maximal möglichen Personenzahl/ FEWO (Angaben lt. Preisliste) kann eine sofortige Kündigung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen.
e) Das Mitbringen von Haustieren ist nur in den vom Vermieter vorgesehen FEWOs möglich.
f) Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen, die Hausordnung oderweitere gültige Verordnungen kann sofortige Kündigung des Mietvertrages (ohne Gebührenrückerstattung) nach sich ziehen.
g) Fundsachen werden nur kostenpflichtig zugesandt.
7. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
Sollten einzelne Punkte der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit anderen Bestimmungen nicht.